Die Bemessung des Leistungsentgeltes entspricht der Zuordnung der Bewohnerin / des Bewohners in einen Pflegegrad durch die jeweilige Pflegekasse. Es erfolgt eine monatliche Abrechnung auf Basis von 30,42 Tagen (365 Tage ./. 12). Bei vorübergehender Abwesenheit von mehr als 3 Tagen (z.B. bei Krankenhausaufenthalt oder Urlaub) wird ab dem 4. vollen Abwesenheitstag das Monatsentgelt für jeden Abwesenheitstag um 25 % der täglichen Entgelte für Pflege, Unterkunft, Verpflegung und der Ausbildungsumlage gemindert.
Bei ausschließlicher Ernährung mit Sonderkost reduziert sich das tägliche Entgelt für Verpflegung um 1/3.Pflegebedürftige Bewohner(innen) der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen Pflegewohngeld gemäß Alten- und Pflegegesetz NRW. Hierzu beraten wir Sie gern.
Altenwohn- und Pflegeheim
St. Elisabeth von Thüringen
Berliner Straße 8 | 44866 Bochum