Stacks Image 3
Logo St. Elisabeth von Thüringen
Stacks Image 3
  • "Ich bin da zu Hause,

    WO ICH GUT VERSORGT WERDE."

    "ICH BIN DA ZU HAUSE,

    WO ICH GUT VERSORGT WERDE."

    "Ich bin da zu Hause,

    WO ICH GUT VERSORGT WERDE."

Leistungen

Unterkunft & Ausstattung

  • Unterkunft in einem Einzel- oder Doppelzimmer, inklusive regelmäßiger Reinigung
  • Bettwäsche und Handtücher werden gestellt, gereinigt und Instand gehalten
  • Kennzeichnung, Waschen, Mangeln und Trocknen der waschmaschinen- und trocknergeeigneten persönlichen Wäsche

Verpflegung

  • Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee, Abendessen, Zwischenmahlzeiten
  • Getränkeversorgung zu den Mahlzeiten: Mineralwasser, Saft, Tee, Kaffee
  • Getränkeversorgung generell: Mineralwasser
  • bei Bedarf: Schonkost, Diätkost nach ärztlicher Verordnung

Pflege & Betreuung

  • Pflege und Betreuung gemäß dem Pflegebedarf sowie dem Gesundheitszustand der Bewohnerin oder des Bewohners nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse einschließlich aktivierender Pflege
  • Medizinische Behandlungspflege durch entsprechend qualifiziertes Personal unter Beachtung der gesetzlichen Verpflichtung, nach ärztlicher Anordnung und Zustimmung des Gastes
  • Die Gemeinschaftsräume und -einrichtungen stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern zur Mitbenutzung zur Verfügung
  • Es gilt die freie Arztwahl, gegebenenfalls sind wir bei der Vermittlung ärztlicher Leistungen behilflich

Kosten

Die Bemessung des Leistungsentgeltes entspricht der Zuordnung der Bewohnerin / des Bewohners in einen Pflegegrad durch die jeweilige Pflegekasse. Es erfolgt eine monatliche Abrechnung auf Basis von 30,42 Tagen (365 Tage ./. 12). Bei vorübergehender Abwesenheit von mehr als 3 Tagen (z.B. bei Krankenhausaufenthalt oder Urlaub) wird ab dem 4. vollen Abwesenheitstag das Monatsentgelt für jeden Abwesenheitstag um 25 % der täglichen Entgelte für Pflege, Unterkunft, Verpflegung und der Ausbildungsumlage gemindert.


Bei ausschließlicher Ernährung mit Sonderkost reduziert sich das tägliche Entgelt für Verpflegung um 1/3.Pflegebedürftige Bewohner(innen) der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen Pflegewohngeld gemäß Alten- und Pflegegesetz NRW. Hierzu beraten wir Sie gern.